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Frühe Strafverteidigung und Untersuchungshaft
Ulrike Busse
2008
Kann frühe Strafverteidigung dazu beitragen, Untersuchungshaft zu vermeiden oder zu verkürzen? Ist frühe Strafverteidigung damit ein Mittel, um unnötige Haftzeiten zu vermeiden, die sowohl die Betroffenen als auch den Untersuchungshaftvollzug und über die Haftkosten den Staat in überflüssiger Weise belasten? Diesen Fragen geht die vorliegende Untersuchung nach. Sie stellt die Konzeption und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zu einem ab 1998 in der JVA Hannover durchgeführten Modellprojekt vor. Dabei stützt sie sich auf die Auswertung von über 1.300 Strafverfahrensakten und Bundeszentralregisterauszüge, auf die Auswertung der Haftliste des Amtsgerichts Hannover und auf umfangreiche Befragungen der am Projekt beteiligten Personen (Verteidiger, Staatsanwälte, Richter, Justizangestellte und Untersuchungsgefangene). Die empirischen Erkenntnisse der Begleitforschung werden in einen rechtlichen Rahmen eingebettet und kriminologische Schlussfolgerungen werden vorgestellt.
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Keywords
- Amtsgericht Hannover
- Beschuldigter
- Bundeszentralregister
- criminal defense
- Criminal law & procedure
- detention
- Federal central register
- Haftbefehl
- justice
- JVA Hannover
- Law
- law enforcement
- Laws of Specific jurisdictions
- Modellprojekt
- OAPEN
- Pflichtverteidiger
- prosecution
- Strafprozessordnung (Deutschland)
- Strafverteidiger (Deutschland)
- Strafverteidigung
- Untersuchungshaft