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Die Untersuchung befasst sich mit einer empirischen Analyse der Strafrechtspraxis und des Erfolges von Verurteilungen zu ausgesetzten Freiheits- und Jugendstrafen, den sog. Bewährungsstrafen. Sie widmet sich damit einem Kernstück des modernen Strafrechts. Auf der Grundlage von Datensätzen aus dem Bundeszentral- und Erziehungsregister werden rund 120.000 zu aussetzungsfähigen Freiheits- oder Jugendstrafen Verurteilte aus dem gesamten Bundesgebiet hinsichtlich ihrer konkreten Sanktionierung im Bezugsjahr und einer etwaigen erneuten Straffälligkeit in einem vierjährigen Folgezeitraum untersucht. Besonderheiten hinsichtlich des Alters, des Geschlechts, der Nationalität und der im Register abgebildeten strafrechtlichen Vorgeschichte der Täter werden analysiert, ebenso eine etwaige Unterstellung unter Bewährungshilfe. Vortaten, Bezugstaten und Rückfalltaten werden delikts- und sanktionsspezifisch ausgewertet. Auch nach etwaigen Zusammenhängen zwischen Rückfall und Widerruf der Strafaussetzung wird gefragt. Überblicksartig werden Ergebnisse für einzelne Bundesländer mitgeteilt. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit dem Erfolg der Bewährungsstrafen im Vergleich zu anderen, alternativ verhängbaren Sanktionen: den Geldstrafen und nicht ausgesetzten Freiheits- und Jugendstrafen bis zu zwei Jahren. Dabei wird auch problematisiert, ob ein derartiger Vergleich unter alleiniger Heranziehung von Bundeszentralregisterdaten sinnvoll ist.
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