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Der "Gefährder" und das "Gefährdungsrecht"
María Laura Böhm
2011
Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit neuen Adressaten des Strafrechts auseinander, deren Konstruktion im Strafrechtsdiskurs zunächst an Transformationen des Rechtsstaatskonzeptes denken lassen könnte. Eine genauere Betrachtung enthüllt jedoch alt bekannte Komponenten des Strafrechtes, die diesen neuen Figuren, den `Gefährdern´, innewohnen. Eine Analyse von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung und zur akustischen Wohnraumüberwachung verdeutlicht, dass rechtsstaatliche Prinzipien und Mechanismen nicht etwa obsolet, sondern vielmehr umformuliert und praktiziert werden. Das Strafrecht agiert - rechtsstaatskonform - immer aggressiver und immer zerstreuter. Diesen Manifestationen des gegenwärtigen Strafrechts, das sich gegen jegliche Gefährdung der Sicherheit richtet und welches hier als `Gefährdungsrecht´ bezeichnet wird, ist dezidiert entgegenzutreten.
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