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Rechsschutz und die Grenzen des Rechtsschutzes in der Verwaltung und in der Verfassung
Thomas Krapf
2012
Ausgangspunkt meiner Dissertation bzw überarbeiteten Fassung der Dissertation war der Umstand, dass Parteien eines Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahrens keinerlei Rechtsanspruch auf Einleitung eines Normprüfungsverfahrens vor dem VfGH oder auf Vorlage einer auslegungsrelevanten Frage an den EuGH haben. Mangels dieses Rechtsanspruches stellte sich mir die Frage, ob eine Partei nicht den direkten Weg in Form eines Individualantrages nach Art 139 bzw Art 140 B-VG wählen sollte, um zu ihrem Recht zu gelangen. Diese Möglichkeit scheitert in der Praxis jedoch oftmals an den strikten Zulässigkeitsvoraussetzungen bzw an den strengen Formalerfordernissen eines Individualantrages. Analysiert wird in der Arbeit ebenso, ob diese rigide Zulassungspraxis im Sinne des (Verfassungs-)Gesetzgebers ist. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt somit in der ausführlichen Analyse des Individualantrages. Für den Fall, dass die Einholung einer Vorabentscheidung vor dem EuGH rechtswidrig unterlassen werden sollte, erkennt der VfGH in ständiger Rechtsprechung, dass dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wird. Die Dissertation bzw überarbeitete Fassung der Dissertation zeigt nun eine weitere Interpretation des Rechts auf den gesetzlichen Richter auf, wonach auch ein pflichtwidrig unterlassenes Normprüfungsverfahren eine Verletzung des gesetzlichen Richters darstellt. Außerdem wird erörtert, ob in den beiden zuvor genannten Fällen zusätzlich Art 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Beschwerde) sowie Art 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) verletzt wird. Gesicherte Rechtsprechung ist, dass Staatshaftungsansprüche wegen gemeinschaftswidriger staatlicher Verhaltensweisen im Rahmen der Kausalgerichtsbarkeit nach Art 137 B-VG geltend zu machen sind. Analog dazu wird in der vorliegenden Arbeit gründlich heraus gearbeitet, weshalb ein zu Unrecht unterlassenes Normprüfungsverfahren ebenfalls zu einem Staatshaftungsanspruch führen kann.Darüber hinaus werden Rechtsschutzdefizite in der Durchsetzung von Unionsrecht aufgezeigt. Rund um diese angeführten Themen, welche den Kern meiner Dissertation bzw überarbeiteten Fassung der Dissertation bilden, wird einleitend das Rechtsschutzsystem der österreichischen Bundesverfassung samt den wichtigsten ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln in der Hoheitsverwaltung erklärt, der Rechtsschutz in der Privatwirtschaftsverwaltung kurz behandelt sowie abschließend weitere Rechtsschutzinstitutionen, wie zB die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof, kurz skizziert.
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