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Das Phänomen des Mißbrauchs von Amtsbefugnissen ist in sämtlichen Gesellschaften verbreitet. Im Gegensatz zum deutschen hat der italienische Gesetzgeber den Amtsmißbrauch in Artikel 323 codice penale unter Strafe gestellt. Das Delikt hat durch die Anklage hochgestellter Politiker in Italien aktuell auch in Deutschland Bekanntheit erlangt. Die Bestimmung weist eine bewegte Geschichte auf und war in Italien Gegenstand heftiger wissenschaftlicher Auseinandersetzungen. Darauf geht die vorliegende Abhandlung anhand der Erläuterung der Tatbestandsmerkmale ein. Darüber hinaus wird untersucht, worin die Gründe für das Fehlen einer entsprechenden Norm im deutschen Recht zu sehen sind und inwiefern eine Inkriminierung der Zweckentfremdung von Amtskompetenzen hierzulande unter den Gesichtspunkten der Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit in Betracht käme.
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