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Ausnahme und Vielfalt im römischen Recht

Ausnahme und Vielfalt im römischen Recht

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Immer und überall steht Recht unter Spannung zwischen Einheit und Vielfalt. Einerseits gab es nie ein einziges Normensystem, das menschliche Beziehungen bis ins Detail steuerte; andererseits verbietet das Eigenbild des Rechts als geltende Ordnung, ausschließlich auf Pluralität zu fokussieren. Gerade „das“ römische Recht kommt nicht als Einheit daher, schon weil es seine Quellen in verschiedenen Rechtsschichten findet. Erst im Laufe der Zeit fließen diese Schichten teils zusammen - wenn Erscheinungen des Honorarrechts als ius civile wahrgenommen werden, infolge der Constitutio Antoniniana oder durch das Gesetzgebungswerk Justinians. Die Beiträge in diesem Band beleuchten den Übergang zwischen Einheit und Vielfalt aus der Perspektive von Regel und Ausnahme: Spiegelt sich die Vielfalt des römischen Rechts in Regel-Ausnahme-Verhältnissen wider? Wird Vielfalt zu Einheit, wenn die Ausnahme im Laufe der Zeit als Regel begriffen wird?

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Keywords

  • Constitutio Antoniniana
  • ius civile
  • Justinian
  • Pluralität
  • thema EDItEUR::L Law::LA Jurisprudence and general issues::LAF Systems of law::LAFR Systems of law: Roman law
  • thema EDItEUR::L Law::LA Jurisprudence and general issues::LAZ Legal history
  • thema EDItEUR::N History and Archaeology::NH History::NHD European history::NHDA European history: the Romans

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DOI: 10.7788/9783412533939

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