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Johann Heinrich Gottlob von Justi (1717–1771)
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Johann Heinrich Gottlob von Justi (1717–1771) zählt zu den Inauguratoren der Polizei-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften im Zeitalter der Aufklärung. In einer Reihe von Grundlagenwerken hat er diese politische Theorie entworfen und weiter entwickelt. Darüber hinaus publizierte Justi als Philosoph, als Literat und als politischer Publizist. Im Zentrum seiner Überlegungen steht dabei die Annahme, dass sich sowohl Herrscher als auch Untertanen eines Staates um die Beförderung „gemeinschaftliche Glückseligkeit“ des Gemeinwesens und der Individuen zu bekümmern hätten. Auf der Grundlage naturrechtlicher Prinzipien soll dieser „Endzweck des Staates“ durch dessen Institutionen, wie Gerichte, Polizei, Verwaltung, vor allem aber die staatliche Wirtschaftsförderung verfolgt werden. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen nach Justi jene Institutionen wissenschaftlich erfasst und deren Ergebnisse in der universitären Lehre zukünftigen Staatsbeamten vermittelt werden. Dieses politische Grundkonzept hat Justi nicht nur als Wissenschaftler in der Forschung und Lehre sowie als Polizeidirektor in Göttingen und hoher Verwaltungsbeamter in Berlin zu realisieren unternommen, sondern auch in einer Vielzahl von Satiren und politischen Flugschriften der aufgeklärten Öffentlichkeit näherzubringen versucht.
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- 18. Jahrhundert
- 18th century
- Aufklärung
- Cameralistics
- Enlightenment
- Kameralistik
- Law of nature
- Naturrecht
- thema EDItEUR::Q Philosophy and Religion::QD Philosophy::QDH Philosophical traditions and schools of thought::QDHR Western philosophy from c 1800
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