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Die Gemeinsame Stelle nach dem ElektroG - Rechtsstellung, Organisation und Aufgaben sowie Rechtsschutz gegen ihre Akte
Johann Lier
2016
Das im Jahr 2005 in Kraft getretene ElektroG verfolgt hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesetzesvollzugs einen gegenüber dem herkömmlichen Vollzug durch staatliche Behörden eigenständigen Ansatz. Es verpflichtet die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zur Einrichtung einer privatrechtlich organisierten Gemeinsamen Stelle und weist ihr zahlreiche in eigener Verantwortung wahrzunehmende Aufgaben zu. Die Bedeutung der Gemeinsamen Stelle für den Vollzug des ElektroG wird dadurch gesteigert, dass sie zusätzlich hoheitliche, ihr im Wege der Beleihung übertragene Aufgaben übernimmt. Dieser nicht alltäglichen Doppelfunktion widmet sich die vorliegende Arbeit und beleuchtet die Rechtsstellung und Organisation der als Gemeinsame Stelle eingerichteten Stiftung Elektro-Altgeräte-Register. Des Weiteren untersucht die Arbeit die in der Praxis wichtigsten Aufgaben der Herstellerregistrierung und Koordination der Altgeräteabholung sowie die bislang wenig erforschte Aufgabe der Festlegung der für den Vollzug wichtigen Gerätearten. Abgerundet wird die Arbeit durch ein eigenes Kapitel, das sich dem Rechtsschutz gegen die Maßnahmen der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register vor allem in ihrer Funktion als beliehene Stelle widmet.
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- 54 - pdf (CC BY-SA) at OAPEN Library.
Keywords
- Behörde
- Beleihung (Kreditwesen)
- Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)
- Electrical and Electronic Equipment Act (ElektroG)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Law
- legal protection
- producer registration and the coordination of WEEE collection
- Stiftung
- Verwaltungsakt (Deutschland)
- Verwaltungsgerichtsordnung