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Die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft wurden am 25. März 1957 in Rom von Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet. Zwischenzeitlich ist aus dem Europa der sechs ein Zusammenschluss von nunmehr 27 Staaten geworden. Von der Vision der europäischen Einigung geleitet, wonach Krieg in Europa nur durch friedlichen Zusammenschluss der Völker zu verhindern ist, hat sich in einem langen Integrations- und Vertiefungsprozess die Europäische Union entwickelt. Fünf Jahrzehnte nach der Gründung des institutionell verfassten gemeinsamen Europa muss die Frage diskutiert werden, ob die Gemeinschaft auch eine von den Menschen getragene Identität besitzt. Elementarer Bestandteil jeder Identität ist das Bewusstsein eines gemeinsamen Gedächtnisses. Gibt es dies in Europa überhaupt? Was wird erinnert? Nur das halbe Jahrhundert seit den Römischen Verträgen? Oder existiert ein tiefer reichendes historisches Erinnern der Europäer

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DOI: 10.14361/9783839407233

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