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Die Finanzkraftmesszahl erfüllt im kommunalen Finanzausgleich -genau wie die Bedarfsmesszahl- zentrale Steuerungsfunktionen. Allerdings wird ihre Objektivität in Zweifel gezogen, weil sie die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinden offensichtlich nicht genau wiedergibt. Die vorliegende Arbeit unterzieht deshalb die Verfahren der Finanzkraftmessung in den Bundesländern einer grundsätzlichen Überprüfung und vergleicht sie mit Messkonzeptionen, die bei der gemeindlichen Kalkulation von Einnahmemöglichkeiten im Rahmen der Haushaltsplanung zugrunde gelegt werden könnten. Die Gegenüberstellung zeigt, dass kommunaler Finanzausgleich und gemeindliche Haushaltsplanung völlig verschiedene Zwecke verfolgen und die angewendeten Messkonzepte nicht nach den gleichen Kriterien bewertet werden dürfen.
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