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"Frei und sozial" als Rechtsprinzip

"Frei und sozial" als Rechtsprinzip

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Der Essay verbindet Philosophie, Geschichte und Jurisprudenz, um eine zentrale Aufgabe zu lösen: Wie lässt sich Gerechtigkeit in unserer neuzeitlich modernen Welt ermöglichen? Eine sehr praktische theoretische Frage.Ein Rechtsprinzip allein muss das Gebäude der Gerechtigkeit tragen. Denn ohne Prinzipien, also allgemeine Regeln, lässt sich keine transparente Gleichbehandlung herstellen. Und es muss ein Prinzip genügen, da sonst juristisches Ping-Pong entsteht, genannt Abwägung. Abwägungsgerechtigkeit aber kann man nur fühlen.Seit gut 200 Jahren – Rousseau war der erste Wortführer – ist man sich einig, dass Freiheit der entscheidende Motor der Moderne ist, auch normativ. Ebenso einig ist man sich, dass ein soziales Element hinzukommen muss, ganz abgesehen von der caritas für die nicht Freiheitsfähigen. »Frei und sozial« also – aber wie als ein Prinzip, da doch beides meist als unvereinbar gilt? Das Prinzip Freiheit kann sehr wohl ein soziales Element tragen. Um der individuellen Freiheitsvoraussetzungen willen können und müssen die gemeinsamen Freiheiten ›sozial‹ abgestimmt und begrenzt werden. Denn emanzipatorische Förderung gehört zum Freiheitsprinzip. Dieser Grundgedanke wird an den Vorgaben der Klassiker und den historischen Erfahrungen überprüft.

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  1. 44 - pdf (CC BY-NC-ND) at Unglue.it.

Keywords

  • Allgemeine Grundlagen des Rechts
  • Methodenlehre
  • Methodenlehre, Allgemeine Grundlagen des Rechts, Rechtsmethodik
  • Rechtsmethodik

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DOI: 10.5771/9783748902478

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