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Gebot, Vertrag, Sitte

Gebot, Vertrag, Sitte

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Die Frage nach der Verbindlichkeit des Rechts, die Frage also, ob dem Recht über seine äußere Zwangsgewalt hinaus eine verpflichtende Kraft zukomme, versteht sich nicht von selbst. Hat der aus der Trennung von Recht und Moral entspringende Rechtspositivismus doch zu der These geführt, daß das Recht – rein rechtlich betrachtet – zu nichts verpflichte. Das widerspricht allerdings den vorherrschenden sozialen Anschauungen. Sie verlangen folglich nach einer Begründung für den dem Recht zugeschriebenen Anspruch verbindlicher Maßgeblichkeit. Demgemäß ranken sich um die Idee solcher Normativität des Rechts Vorstellungen, Bilder und Begriffe, die eine innere Bindung durch Recht plausibel zu machen suchen. Es wird gezeigt, daß sich diese Konnotationen der Idee der Rechtsverbindlichkeit auf drei Grundfiguren zurückführen lassen, die der Grammatik der persönlichen Fürwörter korrespondieren.Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht, Rechts- und Staatsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin.

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  • Law

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DOI: 10.5771/9783748902355

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