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Der Grundsatz digitaler Souveränität
Christian Ernst
2020
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Die staatliche Verwaltung bedient sich in vielen Bereichen der Unterstützung privater IT-Dienstleister. Die Untersuchung geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen es Trägern staatlicher Gewalt erlaubt ist, private IT-Dienstleister in die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einzubeziehen und deshalb die zugrunde liegenden Daten aus einem alleinigen, öffentlich-rechtlich geprägten Einflussbereich zu entlassen und Privaten einen zumindest mittelbaren Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Die Untersuchung entwickelt einen Grundsatz digitaler Souveränität, der einem solchen IT-Outsourcing entgegenstehen kann. Zu diesem Zweck werden drei Begründungssäulen in den Blick genommen: der Charakter zwingender Staatsaufgaben, eine staatliche Gewährleistungsverantwortung und das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine Betrachtung der verfassungs-, europa- und vergaberechtlichen Zulässigkeit dieses Grundsatzes digitaler Souveränität.
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