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Die digitale Agenda der Europäischen Union offenbart einen Konflikt zwischen der staatlichen Pflicht zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung einerseits und der gleichzeitigen Achtung der Privatautonomie der Datensubjekte und datenverarbeitenden Unternehmen andererseits. Derzeit besteht kein überzeugender rechtlicher Rahmen, der die grundrechtliche Pflicht zum Schutz der Datensubjekte und die wirtschaftliche Realität zum Ausgleich bringt. Diese schwierige Aufgabe wird stattdessen an die Rechtsanwender und damit insbesondere an den EuGH überantwortet. Andreas Sattler macht einen Vorschlag, wie dieses Spannungsverhältnis aus dem Schutz von Datensubjekten und der Anerkennung von personenbezogenen Daten als Objekt vertraglicher Austauschbeziehungen aufgelöst werden kann. Dabei bewahrt der Vorschlag den tradierten Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, erweitert aber den Handlungsspielraum für Datensubjekte und solche datenverarbeitenden Unternehmen, die keine dominanten Gatekeeper sind. Infolgedessen ermöglicht das vorgeschlagene Modell die Synchronisierung von Datenschutz- und Vertragsrecht.
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