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Kapitalmarkthaftung ist ein stetig wachsendes Rechtsgebiet. Es besteht aus einer Vielzahl einzelner Tatbestände, die teilweise in Spezialgesetzen niedergelegt, teilweise dem allgemeinen Deliktsrechts entnommen sind und bisher eher unsystematisch nebeneinander stehen. Alexander Hellgardt unternimmt es, das Gesamtgebiet der außervertraglichen Haftung am Kapitalmarkt systematisch zu ordnen und zu einem einheitlichen System zusammenzufassen. Er bezieht sowohl die spezialgesetzlichen Tatbestände der Prospekthaftung, der Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen und die übernahmerechtlichen Haftungstatbestände als auch das allgemeine Deliktsrecht, vorrangig § 823 Abs. 2 BGB, ein. Bei der Entwicklung eines 'Sonderdeliktsrechts des Kapitalmarkts' spielen rechtsvergleichende und ökonomische Aspekte eine zentrale Rolle. Zugleich wird die Kapitalmarkthaftung an das allgemeine Deliktsrecht zurückgebunden. Dabei arbeitet der Autor heraus, dass ein zentrales Regelungsziel des Kapitalmarktdeliktsrechts neben dem Anleger- und Funktionenschutz in der Gewährleistung guter externer Corporate Governance der Emittenten besteht. Anschließend entfaltet der Autor die Konsequenzen dieses Ansatzes für die Einzelfragen der Kapitalmarkthaftungstatbestände. Beginnend mit einer Untersuchung der haftungsrelevanten Pflichten am Primär- und Sekundärmarkt sowie im Rahmen öffentlicher Übernahmen, entwickelt er entlang des Tatbestandsaufbaus und unter Einbeziehung prozessrechtlicher Aspekte das Kapitalmarktdeliktsrecht als eigenständiges Teilrechtsgebiet. Die Arbeit wurde 2009 mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung ausgezeichnet.
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