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Privatrecht ist ein Werkzeug des Gesetzgebers zur Regulierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Ausgehend von dieser anhand des Kauf- und des Sachenrechts belegten These, legt Alexander Hellgardt eine umfassende Untersuchung des Einsatzes von Privatrecht zur Verhaltenssteuerung im öffentlichen Interesse vor. Er untersucht den unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen der Regulierung mittels Privatrecht und entfaltet die Konsequenzen für Rechtswissenschaft, Gesetzgebung und Gerichtspraxis. Der Autor demonstriert, wie Privatrechtswissenschaft zu einer Regulierungswissenschaft werden kann, er entwickelt Kriterien, die den Gesetzgeber bei der Wahl von Regulierungsinstrumenten im Einzelfall anleiten können, und zeigt, wie die Rechtsanwendung die Regulierungsfunktion aufnehmen kann, indem die teleologische Auslegung um Elemente der Folgenabschätzung und Steuerung erweitert wird.
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